Emsland: Milde Form der Vogelgrippe festgestellt

11-06-2015

Legehennen-Bestand betroffen – Einleitung notwendiger Maßnahmen

Meppen. Im Landkreis Emsland hat sich der Verdacht auf Ausbruch einer milden Form der Vogelgrippe bestätigt. Betroffen ist ein Betrieb mit etwa 36.000 Legehennen in Freilandhaltung. Die Tiere müssen nun tierschutzgerecht getötet werden.


Der Verdacht auf Vogelgrippe hatte sich durch Eigenkontrollen ergeben, die nun durch amtliche Proben des Niedersächsischen Landesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) bestätigt worden sind. Das nationale Referenzlabor des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) auf der Insel Riems teilte am heutigen Donnerstag mit, dass es sich um die niedrigpathogene Form der Aviären Influenza (LPAI) mit dem Subtyp H7 N7 handelt. Eine Gefahr für den Menschen besteht bei der milden Form der Vogelgrippe nicht.

Auf Grundlage des amtlichen Ergebnisses werden alle notwendigen Maßnahmen zur Bekämpfung der Tierseuche nach den europa- und bundesrechtlichen Vorschriften durch den Landkreis Emsland festgesetzt. Bei Ausbruch der niedrigpathogenen Influenzaform bestehen diese unter anderem in der Einrichtung eines Sperrgebietes von einem Kilometer Radius um den Ausbruchsbetrieb. Geflügel darf nicht in dieses Gebiet hinein- oder aus diesem Sperrgebiet herausgebracht werden. Daneben werden epidemiologische Ermittlungen vorgenommen, um die Ursache sowie weitere Kontaktbetriebe festzustellen. Tritt 21 Tage nach Reinigung und Desinfektion des Betriebs kein neuer Fall auf, können diese Maßnahmen aufgehoben werden.

In Niedersachsen wurde der letzte Ausbruch einer niedrigpathogenen Aviären Influenza vom Subtyp H7 im März 2015 in einem Geflügelbestand im Landkreis Cuxhaven festgestellt. Davor gab es Ausbrüche der hochpathogenen Form in den Landkreisen Cloppenburg und Emsland im Jahr 2014.

In Deutschland finden regelmäßig Monitoring-Untersuchungen zur Vogelgrippe in Geflügelbeständen und bei Wildvögeln statt. Diese haben in Niedersachsen bisher keine Hinweise auf ein sich ausbreitendes Influenzageschehen ergeben. Darüber hinaus gibt es in Geflügelbeständen spezielle Eigenkontrolluntersuchungen. Alle Geflügelhalter werden aufgerufen, ihre Biosicherheitsmaßnahmen zu überprüfen und konsequent anzuwenden.

Weitere Informationen unter www.tierseucheninfo.laves.niedersachsen.de

 

 

Die zugehörige Allgemeinverfügung zum Schutz gegen die aviäre Influenza finden Sie hier:

 
 

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